Die Neugründung der WEIDENSTEIN GmbH bricht mit traditionellen Unternehmensstrukturen des Gesundheitswesens durch die Implementierung des Verantwortungseigentums. Der Aufbau langfristig orientierter und unabhängiger privatwirtschaftlicher Versorgungsstrukturen ist das Ziel der WEIDENSTEIN GmbH.
Ein innovatives und nachhaltiges Eigentumsmodell trifft auf die Gesundheitsversorgung
Die Gründung der WEIDENSTEIN GmbH in Verantwortungseigentum ist aufgrund der bisher sehr ungewöhnlichen Eigentumsstruktur etwas Besonderes im Gesundheitswesen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Unternehmen ist es den Eigentümern der WEIDENSTEIN GmbH weder möglich, Gewinne aus dem Unternehmen zu entnehmen noch die Geschäftsanteile zu einem höheren Preis als dem Nennwert zu verkaufen. Diese Struktur soll sicherstellen, dass das Vermögen des Unternehmens dauerhaft seinem Sinn und Zweck, dem sogenannten Purpose, dient und nicht von den Eigentümern entnommen und für andere Zwecke verwendet werden kann. Die Eigentümer erhalten statt der Dividende eine leistungsgerechte Vergütung, wie es auch bei anderen Mitarbeitenden der Fall ist, und werden auf diese Weise zu treuhänderischen Eigentümern.
Die Idee des Verantwortungseigentums
Der Vorteil des Verantwortungseigentums besteht darin, dass die Stimmrechte und Gewinnrechte im Unternehmen klar voneinander getrennt sind. Der Kapitalbedarf kann zwar weiterhin am Kapitalmarkt gedeckt werden, statt der Übertragung von Geschäftsanteilen erfolgt aber als Gegenleistung eine risikoabhängige Verzinsung. Die Stimmrechte und damit die Kontrolle über das Unternehmen verbleiben im Kreis der Menschen, die dem Unternehmen langfristig verbunden sind. Auf diese Weise wird der Sinn und Zweck – der Purpose – des Unternehmens in den Vordergrund gerückt, während das Interesse an kurzfristiger Gewinnmaximierung der Eigentümer keine Rolle mehr spielt und die Unabhängigkeit des Unternehmens so auf lange Sicht gesichert wird.
Absicherung der Vermögensbindung durch Purpose:Health e.V.
Der Verein Purpose:Health e.V. ist mit einem Euro als Veto-Gesellschafter am Stammkapital der WEIDENSTEIN GmbH beteiligt. Die Rolle des Veto-Gesellschafters besteht in der Sicherstellung, dass der Gesellschaftsvertrag nicht durch einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss geändert und die Vermögensbindung auf diese Weise umgangen werden kann. Die Beteiligung eines Veto-Gesellschafters ist erforderlich, da eine spezifische Rechtsform für Verantwortungseigentum aktuell in Deutschland noch fehlt.
Prof. Dr. med. Felix Hoffmann, der Gründer der WEIDENSTEIN GmbH, betont die Bedeutung des neuen Ansatzes: „Mit der Gründung der WEIDENSTEIN GmbH in Verantwortungseigentum möchte ich ein Gesundheitsunternehmen aufbauen, bei dem die unternehmerische Kontrolle dauerhaft bei den Menschen liegt, die dem Unternehmen langfristig verbunden sind und nicht bei Personen, die lediglich finanzielle Interessen daran haben“.
Eine neue Rechtsform ist erforderlich
Damit Unternehmerinnen und Unternehmer künftig nicht mehr den Umweg über Stiftungen oder Veto-Anteilseigner gehen müssen, setzt sich das Netzwerk Purpose:Health e.V. gemeinsam mit anderen Organisationen wie der Stiftung Verantwortungseigentum dafür ein, dass eine eigenständige Rechtsform für Verantwortungseigentum auf den Weg gebracht wird. Dies wurde bereits im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, die Umsetzung soll laut Bundesjustizminister Marco Buschmann noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und tiefergehende Einblicke in das Konzept des Verantwortungseigentums sind im Buch "Purpose! Praxishandbuch für die werteorientierte Transformation des Gesundheitswesens" (MWV-Verlag, ISBN 978-3-95466-822-9) zu finden, welches von Mitgliedern des Vereins Purpose:Health e.V. herausgegeben wurde. Auch auf der Internetpräsenz der Stiftung Verantwortungseigentum finden sich umfassende Informationen über die Gründung, Gestaltung und Finanzierung von Unternehmen in Verantwortungseigentum.
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